Bürgerbeteiligung
„Was dem Einzelnen unmöglich ist, das schaffen viele gemeinsam"
Wir haben in den Bauernschaften Samberg und Haltern einen kommunalübergreifenden Bürgerwindpark errichtet, an dem sich eine große Anzahl Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Metelen und Horstmar finanziell beteiligen können. Wir wollen die Wertschöpfung und Entscheidungskompetenz vor Ort belassen und nicht an fremde Investoren abgeben.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der Betreibergesellschaft unmittelbar und direkt beteiligen (Unternehmensbeteiligung). Sie erlangen durch ihre Beteiligung ein Stimmrecht und haben damit die Chance aktiv mitmachen und mitgestalten zu können. Das Beteiligungsangebot richtet sich zunächst an Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Metelen und der Stadt Horstmar.
Wichtiger Hinweis:
Die im Rahmen dieser Internetseite sowie der Infoveranstaltungen bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen weder eine Anlageberatung noch eine individuelle Empfehlung dar. Eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft ist mit wirtschaftlichen Risiken verbunden und kann im Extremfall zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
Maßgeblich für eine Beteiligung sind ausschließlich die Angaben im jeweils gültigen Verkaufsprospekt sowie etwaige Nachträge.
Den Verkaufsprospekt finden Sie unen auf dieser Seite. Er ist auch auf Anfrage bei der Emittentin erhältlich und sollte vor einer Anlageentscheidung sorgfältig und vollständig gelesen werden.

Verkaufsunterlagen
Verkaufsprospekt
Hier können Sie den Verkaufsprospekt der Windpark Haltern Moddefeld GmbH & Co. KG herunterladen.
Vermögensanlagen-Informationsblatt
Hier können Sie das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) der Windpark Haltern Moddefeld GmbH & Co. KG herunterladen.
Das Beteiligungsportal ist geöffnet
So läuft die Interessensbekundung ab:
- Sie erreichen das Beteiligungsportal direkt über diese Internetseite oder unter dem Punkt "Bürgerwind-Bürgerbeteiligung" auf der Internetseite des Windparks.
- Klicken Sie die Schaltfläche "Zum Beteiligungsportal"
- Registrieren Sie sich beim ersten Besuch. Bitte beachten Sie: Das Angebot richtet sich zunächst an Bürger aus Metelen und Horstmar. Bürger aus anderen Gemeinden können ein Beteiligungsinteresse bekunden, müssen aber mit einer deutlichen Kürzung bzw. Absage rechnen, falls der emittierte Betrag durch Bürger aus Horstmar und Metelen aufgebracht werden kann.
- Geben Sie zum Registrieren die geforderten Daten ein. Wir empfehlen dringend eine private E-Mailadresse zu verwenden, auf die Sie dauerhaft und uneingeschränkt Zugriff haben.
- Nach dem Absenden über die Schaltfläche "Registrieren" prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und klicken auf den Bestätigungs-Link. Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
- Sie können sich nun mit Ihrer E-Mailadresse und ihrem Passwort einloggen.
- Vervollständigen Sie Ihre Daten unter "Mein Konto". Sie benötigen neben Ihrer IBAN (für spätere Auszahlungen) auch Ihre Steuer-ID.
- Anschließend ist die Eingabe der gewünschten Beteiligungssumme unter "Angebote" möglich.
- Sie erhalten nach dem Klicken von "Betrag übermitteln" eine Bestätigungsmail.
Interessensbekundungen können ausschließlich über das Beteiligungsportal abgegeben werden. Einsendungen zur Interessensbekundung per E-Mail, Post oder telefonische Bekundungen bleiben unberücksichtigt und werden an das Beteiligungsportal verwiesen. Bitte schreiben Sie bei Problemen mit der Anmeldung oder dem Portal an anfrage@bteil.de
Frist bis 28.06.2026
Die Interessensbekundung über das Online-Portal ist bis Sonntag, 28. Juni 2026 um 23:59 Uhr möglich. Mit diesem Zeitpunkt wird die Emittentin Windpark Haltern Moddefeld GmbH & Co. KG die öffentliche Einwerbung beenden.
Die Emittentin wird ab dem 29. Juni 2026 mit der Prüfung der Interessensbekundungen beginnen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sie erhalten im Juli eine Rückmeldung zu Ihrer Interessensbekundung. Rechnen Sie für Ihre Planungen mit einer Einzahlung der Beteiligungssumme im August.
Hinweis zur Interessensbekundung und Zuteilung:
Die Abgabe einer Interessensbekundung ist unverbindlich und verpflichtet weder zur Zeichnung noch zur Zahlung einer Beteiligungssumme.
Die Vergabe der Beteiligungen erfolgt nicht nach der Reihenfolge des Eingangs der Interessensbekundungen (kein Windhundverfahren). Maßgeblich ist vielmehr eine Entscheidung der Emittentin nach Ablauf der Frist im Rahmen eines Auswahlverfahrens auf Grundlage der im Verkaufsprospekt dargestellten Kriterien.
Eine Interessensbekundung begründet keinen Anspruch auf Zuteilung einer Beteiligung.
Rechtlicher Hinweis:
Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen stellen keine Anlageberatung, Anlagevermittlung oder Aufforderung zum Erwerb von Vermögensanlagen dar. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.
Eine Investitionsentscheidung sollte ausschließlich auf Grundlage des jeweils aktuellen Verkaufsprospekts sowie etwaiger Nachträge erfolgen. Diese Unterlagen enthalten die allein verbindlichen Angaben zu Chancen und Risiken der Beteiligung.
Der Verkaufsprospekt ist auf der Projektwebseite sowie bei der Emittentin kostenlos erhältlich.
Kapitalanlagen sind mit erheblichen Risiken verbunden. Insbesondere besteht das Risiko des vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals.
Das Angebot richtet sich – soweit angegeben – nur an bestimmte Anlegerkreise.
